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6 | Vitales Nordhessen – eine Region für die Gesundheit Pflegestufe: Wer bekommt was? Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade: • Wer heute in der sogenannten Pflegestufe 0 für Demenzkranke ist, bekommt nach der Umstellung im Pflegegrad 2 knapp 200 Euro mehr Pflegegeld im Monat (316 statt 123 Euro). Für Sachleistungen – also Betreuung oder Pflegedienstbesuche – stehen ihm dann 689 statt heute 231 Euro zur Verfügung. • In Pflegestufe 1 bekommen Demenzkranke heute 316 Euro Pflegegeld, nach der neuen Einstufung 545 Euro. Für einen Pflegedienst können sie heute 689 Euro ausgeben, künftig 1298 Euro im Monat. • In Pflegestufe 2 erhalten Pflegebedürftige mit Demenz heute 545 Euro Pflegegeld, später 728 Euro (Pflegegrad 4). Die Sachleistungen für die ambulante Pflege zu Hause steigen von 1298 auf 1612 Euro. In Pflegestufe 3 steigt das Pflegegeld von 728 auf 901 Euro, die Pflegesachleistungen von 1612 auf 1995 Euro. • Da vor allem die ambulante Pflege gestärkt wird, fallen die geplanten Anhebungen für Heimbewohner geringer aus. In Pflegestufe 1 (später Pflegegrad 3) steigen die Leistungen um knapp 200 Euro, in Pflegestufe 2 am stärksten um 445 Euro und in Pflegestufe 3 um knapp 400 Euro. • Deutlich geringer sind auch die Effekte für Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen. Das Pflegegeld steigt in allen Stufen um höchstens 100 Euro monatlich, die Sachleistungen um rund 150 bis 200 Euro. • Im Heim steigen die Leistungen nur für Schwerstpflegebedürftige. In den unteren Pflegegraden werden sie sinken. Am stärksten (rund 300 Euro) sinken sie für Heimbewohner im späteren Pflegegrad 2. Indes müssen alle, die schon vor 2017 als Pflegebedürftige anerkannt sind, keine Verluste befürchten. Sie erhalten ihre Leistungen weiter bis ans Lebensende. HKK n de, bis Mitte 2020 ein fundiertes Verfahren zur Personalbemessung zu entwickeln. Aus Sicht der Berufsverbände und Gewerkschaften kommt das zu spät. Sie warnen, die Reform könnte am Personalmangel scheitern. • Schon seit diesem Jahr müssen die Pflegekassen die Beratung verbessern und feste Ansprechpartner benennen. Angehörige haben künftig genauso Anspruch auf eine Beratung wie ein Pflegebedürftiger. • Zur Finanzierung der Reform steigt der Beitragssatz der Pflegeversicherung am 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent, für Kinderlose auf 2,8 Prozent. Für die erste Stufe der Reform wurde der Beitrag Anfang dieses Jahres um 0,3 Prozent angehoben. Buchtipp Pflege daheim Die Pflegebedürftigkeit im Alter entwickelt sich zu einem immer wichtigeren Thema. Durch die steigende Lebenserwartung sind zunehmend mehr Menschen auf Betreuung und Pflege angewiesen. Gerade die aktuell intensiv diskutierten Demenzerkrankungen erfordern hohen Betreuungsaufwand durch Angehörige oder professionelle Kräfte. Trotz der teilweise belastenden häuslichen Pflegesituation möchten die meisten ihren Lebensabend zu Hause verbringen. In vielen Fällen könnte eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung diesen Wunsch ermöglichen. Für die pflegenden Angehörigen wie auch für die Pflegebedürftigen selbst stellt sich dabei die Frage nach legalen und finanzierbaren Lösungen. Dieser Ratgeber zeigt von der Finanzierung bis zu den rechtlichen Aspekten praxisorientierte Lösungen einer häuslichen Pflege auf. Systematisch führt das Buch durch die derzeit noch aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung bis hin zu den unterschiedlichen Unterstützungsangeboten externer Anbieter. In einem Schwerpunkt geht der Ratgeber auf eine Betreuung durch osteuropäische Kräfte ein und zeigt mit offenen Worten gangbare Lösungswege auf. Hermann Bierlein: Pflege daheim – Planung. Finanzierung. Unterstützung aus Osteuropa. Gütersloher Verlagsgesellschaft, ISBN 978–3–579–06643-, Euro 14,99. Mit der Pflegereform wird Pflegebedürftigkeit neu definiert. Das soll die Versorgung verbessern. Foto: © JPC-PROD - Fotolia.com Pflege


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