Kurzzeitpflege beantragen – So funktioniert es Vitales Nordhessen – eine Region für die Gesundheit | 9 Der Antrag muss vom Pflegebedürftigen oder von dessen Vertretungsberechtigten unterschrieben werden. Das Ausfüllen des Antrages können aber unter anderem die Pflegekasse, der Sozialdienst eines Pflegeheims oder Pflegedienstes sowie der Sozialdienst eines Krankenhauses übernehmen. Am besten ist es, den Antrag vor Leistungen der Kurzzeitpflege • Unterkunft und Verpflegung • Grundpflege und Behandlungspflege (Duschen, baden, waschen, Hilfe beim An- und Ausziehen, Wechseln von Verbänden, Kontrolle von Wunden, Mobilisierung durch Gehübungen, Sprachübungen, Messen von Blutzucker / Blutdruck usw., sowie alle anderen notwendigen oder vom Arzt verordneten medizinischen und pflegerischen Leistungen) • Teilnahme an hausintern angebotenen Tätigkeiten wie: Beschäftigungsprogramm, Gymnastik, Mobilisierung, Gesundheits- schulungen, Spaziergänge usw.) • Inanspruchnahme von Sozialdienstmitarbeitern • Inanspruchnahme von anderen (von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung unterschiedlichen) zur Verfügung stehenden Angeboten Foto: © Marco2811 - Fotolia.com Beginn der Kurzzeitpflege zu stellen. Da aber eine Kurzzeitpflege auch sehr schnell, beispielsweise durch eine Krisensituation, nötig werden kann, reicht auch die Aussage der Pflegeperson, eines Pflegedienstes oder Sozialdienstes aus, um die Notwendigkeit zu belegen. Der Antrag ist über die Pflegekasse erhältlich. Sozialdienste von Krankenhäusern und Pflegeheimen haben aber in der Regel auch Antragsformulare vorliegen. Einige Krankenkassen bieten Downloadmöglichkeiten an. HKK n Kurzzeitpflege entlastet – Wann in Anspruch nehmen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sollten sich nicht scheuen, die Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Sie stellt für beide Seiten eine enorme Erleichterung im Pflegealltag da. In diesem können viele Situationen eintreten, in denen sie nötig ist: Zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt für Menschen, die krankheitsbedingt noch nicht alleine leben können und zu Hause niemanden haben, der die Pflege übernehmen kann. Ebenso kommt sie für Menschen in Frage, deren Angehörige mit einer fachgerechten Pflege überfordert wären. Auch die pflegenden Angehörigen sind nicht immer in der Lage, sich zu kümmern – im Fall von Krankheit, Urlaub, Reha-Aufenthalt oder Auszeit, weil die Pflege psychisch oder physisch überfordert, kann die Kurzzeitpflege unterstützen. Weitere Situationen, in denen eine Kurzzeitpflege genutzt werden sollten: Wenn sich die Erkrankung des Pflegebedürftigen verschlechtert, sodass vorübergehend eine intensivere Betreuung durch Fachpersonal notwendig wird. Oder: Wenn ein langfristiger Heimaufenthalt geplant, aber noch kein geeigneter Platz gefunden ist. Pflegebedürftigkeit zeichnet sich nicht immer langfristig ab, sondern kann auch sehr plötzlich eintreten: Dann muss für die Pflege zu Hause erst alles organisiert werden – angefangen von der ambulanten Pflege bis zur behindertengerechten Ausstattung des Wohnumfeldes. Die Kurzzeitpflege ist dann eine Möglichkeit, den Übergang zu gestalten, sodass die Pflege im häuslichen Umfeld anschließend reibungslos funktioniert. HKK n
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