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Gesundheit und mehr Wohlbefinden

Was Sie wissen müssen

Foto: istockphoto.comDie Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als neuer Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung ist damit geschlossen worden. Da jeder Mensch im Laufe seines Lebens pflegebedürftig werden kann, wurde von Beginn an eine Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten festgelegt. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist demnach automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen.

Die soziale Pflegeversicherung wird durch Beiträge finanziert, die je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entrichtet werden. Dabei kann sie allerdings häufig nicht alle Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen, abdecken. Die Pflegeversicherung ist als „Teilkasko-Versicherung“ konzipiert, sodass der pflegebedürftige Mensch selbst oder seine Angehörigen die restlichen Kosten aufbringen müssen. Eine komplette Absicherung hätte wesentlich höhere Beiträge zur Folge. Wie viel Leistungen ein Versicherter erhält, hängen von der Dauer und dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit ab. Hierzu lassen die Pflegekassen, die als Träger der Pflegeversicherung den Krankenkassen angegliedert sind, vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein unabhängiges Gutachten erstellen. Dies geschieht durch einen zuvor angemeldeten Haus- oder Heimbesuch einer Pflegekraft oder eines Arztes, der je nach Grad des Hilfebedarfs eine Pflegestufe ermittelt. Diese entscheidet über die Höhe der Leistungen. Der Pflegebedürftige oder seine Familie können hierbei selbst entscheiden, ob sie Hilfe von Pflegekräften in Anspruch nehmen möchten oder ob sie Geld erhalten wollen. Egal wie die Entscheidung ausfällt: Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen es den Betroffenen ermöglichen, trotz Hilfebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.

Ambulant vor stationär
In der Pflegeversicherung gilt das Prinzip „Ambulant vor stationär“. Das bedeutet: Pflege in den eigenen vier Wänden hat Vorrang vor der Unterbringung im Heim. Bei der stationären Pflege wiederum hat teilstationäre Pflege – also eine Versorgung von weniger als 24 Stunden am Tag – Priorität vor vollstationärer Pflege. Im Juni 2012 hat die Bundesregierung die parlamentarischen Weichen für eine private Pflegezusatzversicherung gestellt. Geplant ist eine Zulage von fünf Euro pro Monat für eine freiwillig abgeschlossene Zusatzversicherung für den Pflegefall. Im Gegenzug sollen die Versicherten zehn Euro im Monat einzahlen. Hintergrund des Vorhabens: Die Koalition will die Lücke zwischen den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten schließen. Sowohl bei Pflege- und Sozialverbänden als auch bei den Oppositionsparteien ist der Vorstoß auf heftige Kritik gestoßen.

(Foto: istockphoto.com)

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