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COVID-19: Besuchsverbot an allen GNH-Klinikstandorten

Kassel. Die Bundes- und Landesregierungen verständigen sich täglich neu über einschneidende Maßnahmen, um die Verbreitung von COVID-19 weitestgehend zu verlangsamen. Die Gesundheit Nordhessen will ihren Beitrag dazu leisten und spricht daher ab Mittwoch, 18. März 2020, an allen Klinikstandorten ein absolutes Besuchsverbot aus. Die Entscheidung dient sowohl dem Schutz der Patientinnen und Patienten als auch der Sicherheit der ohnehin schon stark belasteten Beschäftigten.

Foto: Gesundheit Nordhessen Holding AGAusnahmen gelten für minderjährige Kinder, die weiterhin ihre Eltern empfangen können, sowie in begründeten Einzelfällen nach medizinischer oder pflegerischer Absprache. Um ausschließlich erlaubte Zutritte zu den Kliniken zu gewährleisten, werden an den Eingängen Kontrollen eingerichtet. Besucherinnen und Besucher sollten daher stets ihren Personalausweis bei sich tragen.

Kliniken in Städten Nordhessens betroffen
Zur GNH gehören Krankenhäuser, Einrichtungen der ambulanten medizinischen Versorgung und Rehabilitation sowie Seniorenwohnanlagen mit ambulantem Pflegedienst. Die Krankenhäuser der GNH versorgen jährlich an die 70.000 stationäre Patientinnen und Patienten. Mittelpunkt der Krankenhausgruppe ist das Klinikum Kassel als größtes kommunales Krankenhaus Hessens, im Umland stellen die Krankenhäuser in Bad Arolsen und Hofgeismar (sowie Wolfhagen) eine wohnortnahe Versorgung sicher. Mit über 4.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und über 420 Ausbildungsplätzen gehört die GNH zu den größten Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben der Region.

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