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Passämter und Arztpraxen

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Organspenden neu geregelt

Kommentar. Der Bundestag hat die Organspende-Optionen neu geregelt. In Zukunft kann man etwa bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zustimmen, ablehnen oder frühere Angaben dazu wieder ändern: Organspende-Ausweise liegen dort neben Info-Material nun auch bereit, wenn man Personalausweise und Pässe verlängert. In ein zentrales Online-Register können sich Spender demnach künftig eintragen lassen. Dieses führt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information.

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