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Gesundheit und mehr Wohlbefinden

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“

Promis wie etwa Schauspieler Dietmar Bär sowie Verbände und Organisationen machen sich in einer gemeinsamen Aktion für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark. Dazu fordern sie unter den Hashtags #kigg19 und #KinderrechteinsGrundgesetz in vielen sozialen Medien, Kinder gleichzuberechtigen. Denn am Donnerstag, 23. Mai, ist der 70. Jahrestag des Grundgesetzes.

Foto: (c) Deutsches Kinderhilfswerk e.V. | H. LüdersAn der Aktion beteiligen sich u.a. die Fernsehmoderatorinnen Nazan Eckes und Enie van de Meiklokjes sowie die ehemalige Boxweltmeisterin Regina Halmich. Außerdem werden mehr als 50 Verbände und Organisationen ihre Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz in sozialen Medien bekräftigen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, der Paritätische Gesamtverband, die Volkssolidarität, die Stiftung Digitale Chancen, der Deutsche Bundesjugendring, PLAN International Deutschland, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Bundeselternrat, der Kinderschutzbund und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF.

So schreibt Tatort-Kommissar Dietmar Bär bei Facebook: „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit Kinder darin gestärkt werden, ihre Rechte kennenzulernen, einzufordern und gegenüber staatlichen Stellen und Gerichten durchzusetzen, damit ihre Interessen nicht weiter nur eine Nebenrolle spielen. Zum Beispiel bei Entscheidungen in der Politik sollen ihre Stimmen gehört werden.“

Kinder: „gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft“
Nach Ansicht von Prominenten und Verbänden fehlt im Grundgesetz bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten deshalb vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- beziehungsweise Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern, teilt das Deutsche Kinderhilfswerk in einer Pressemitteilung mit.

„Wir sind nur noch einen kleinen Schritt von der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz entfernt. Die Arbeit der im letzten Jahr eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegen soll, steht kurz vor dem Abschluss. Dabei kommt es entscheidend darauf an, mit guten Formulierungen die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und so ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Dafür werben wir nicht nur mit dieser Aktion, sondern auch in den nächsten Wochen und Monaten mit weiteren Aktivitäten und Initiativen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes im letzten Jahr vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei.

Foto: (c) Deutsches Kinderhilfswerk e.V. | H. Lüders

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