Yoga im Park, Joggen mit dem Hund, auf dem Mountainbike durch den Wald: Endlich wird es Frühling und es zieht viele raus in die Natur, denn Sport hält fit und gesund. Aber was tun, wenn man einen Sportunfall erleidet und nicht weiß, was man steuerlich absetzen darf?
Mit etwas Pech kann ein rutschiger Weg, eine unerwartete Stolperfalle oder einfach nur übertriebener Ehrgeiz für begeisterte Outdoor-Sportler zu komplizierten Brüchen oder Muskelrissen führen. Bei solchen und ähnlichen langwierigen Verletzungen stehen für Sie als Patient regelmäßige Arztbesuche, Physiotherapien, Kuraufenthalte oder sogar Reha-Maßnahmen an. Die Ausgaben dafür übernimmt oft die gesetzliche Krankenversicherung. Doch alles, was diese nicht übernimmt, können Sie als Krankheitskosten beziehungsweise außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, teilt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) mit.
Alternative Behandlungsmaßnahmen absetzen
Das gilt auch für Behandlungsmaßnahmen, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, wie die Bioresonanz- oder Eigenbluttherapie: Werden die Kosten dafür nicht von der Krankenkasse übernommen, lassen sich die Ausgaben von der Steuer absetzen.
Wichtig ist, dass ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen die Notwendigkeit dieser Behandlung nachweist; und dass dieses Attest vor Beginn der Behandlung ausgestellt wurde. Neu ist, dass ein solches Attest nicht mehr einem sehr ausführlichen, detaillierten Bericht entsprechen muss; stattdessen reicht eine kurze Stellungnahme des Amtsarztes oder Medizinischen Dienstes aus.
Medikamente absetzen
Von der Steuer absetzbar sind außerdem Medikamente, die selbst bezahlt wurden – allerdings nur, wenn Ihnen dafür ein ärztliches Rezept vorliegt. Wer sich ohne Rezept mit Medikamenten versorgt, kann die Kosten dafür nicht von der Steuer absetzen.
Fahrtkosten absetzen
Auch Fahrtkosten zu Ärzten, Physiotherapeuten oder Heilpraktikern, sogar zur Apotheke und zum Sanitätshaus sind als Krankheitskosten absetzbar: Wer mit Taxi, Bus oder Bahn unterwegs ist, sollte die entsprechenden Tickets und Quittungen sammeln; fahren Sie als Patient mit dem Auto, ermitteln Sie die angefallene Wegstrecke und rechnen 30 Cent pro Kilometer.
Diese wie alle übrigen absetzbaren Ausgaben werden zusammengezählt und im Mantelbogen auf Seite drei eingetragen.
(ots)
(Illustration: obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH/vlh.de)
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